Viele Webseiten setzen Google Fonts für die Schriftendarstellung ein. Dabei ist es schnell gemacht, diese dynamisch einzubinden und zu nutzen. D.h. jedoch, dass durch den Webseitenaufruf Verbindungen zu Google-Servern in den USA aufgebaut werden und damit die IP-Adressen des Nutzers an Google übermittelt.
Auf Grund eines Urteiles des Landgerichtes München wird nun dringend davon abgeraten, die Google Fonts dynamisch zu laden. Mittlerweile häufen sich die Meldungen von Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts. Diese stammen entweder von Privatpersonen oder von Kanzleien.
Daher sollten folgende Dinge für ihre Webseite erfolgen:
- Prüfung der Webseite, ob Google Fonts dynamisch eingesetzt werden.
- Ggf. die Google Fonts lokal speichern und damit statisch verwenden.
- Ggf. ein Plugin zur Blockierung der Google-Zugriffe einsetzen (Borlabs Font Blocker)
Gerade bei WordPress-Webseiten und den eingesetzten Plugins, reicht es oftmals nicht aus, die Google Fonts lokal zu speichern. Beispielsweise laden auch Slider-Plugins oder Page-Builder in der Standardeinstellung gerne Google Fonts dynamisch, um die Bedienung komfortabler zu machen.
Interessante Links:
- Google Font Prüfung bei erecht24.de: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
- Google Fonts Checker: https://sicher3.de/google-fonts-checker/
- Borlabs Font Blocker
- Musterschreiben von Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte