ADV-Vertrag mit Google

Als Webseitenbetreiber möchte ich gerne erfahren, wie oft und wie lange meine Webseite besucht wird. Kommen die Besucher eher über Desktop-PCs oder auch vermehrt über mobile Endgeräte? Dieses und vieles mehr lässt sich mit Google-Analytics aufzeichnen, analysieren und zur Optimierung der Webseiteninhalte nutzen.

Dabei sollte Ihnen bewusst sein, dass Google das Besucherverhalten aufzeichnet, also massenhaft Daten sammelt und damit auch technisch Rückschlüsse auf den Benutzer zulässt. Dies wird in Deutschland dadurch unterbunden, dass die Aufzeichnung der IP-Adresse des Besuchers verhindert bzw. die IP-Adresse nur verkürzt gespeichert wird. Das ist bei der Einbindung von Google-Analytics speziell zu konfigurieren und es ist in der Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen.

Wichtig ist für die rechtssichere Nutzung von Google Analytics der Abschluß eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung. Auch auf diesen Vertrag muss in der Datenschutzerklärung hingewiesen werden.

Den Vertrag können Sie bei Google kostenlos laden: Google ADV-Vertrag

Der Vertrag besteht aus 18 Seiten und Sie müssen ihn in zweifacher schriftlicher Ausfertigung an Google – Irland senden. Die erste Seite enthält alle notwendigen Informationen zur Ausfüllung des Vertrages.

Die Adresse lautet:

Contract Administration Department
Google Ireland Ltd.
Gordon House Barrow Street Dublin 4
Ireland

(Aktuell – Februar 2018 – beträgt das Porto für einen Großbrief A4 €3,70)

Dem Google AV-Vertrag kann mit der DSGVO nun auch online zugestimmt werden, damit entfällt die Papierform und der Postweg nach Ireland. Auf den Zusatz zur Datenverarbeitung gelangen Sie nach dem Login im Google-Analytics-Konto einfach unter Verwaltung > Kontoeinstellungen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Datenschutzerklärung nach der DSGVO, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.