Aktualisierung von Impressum und Datenschutzerklärung

am 14.5.2024 wurde das Telemediengesetzt (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Dies hat Auswirkungen auf die Bezeichnung der richtigen Rechtsgrundlage in Impressum und Datenschutzerklärung und sollte entsprechend auf ihrer Website aktualisiert werden.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Impressumspflicht. Bisher ergab sich die Pflicht, auf Ihrer Webseite ein Impressum einzubinden aus § 5 TMG. Ab jetzt wird die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt.

Des Weiteren wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Auch hierbei ist es wichtig, dass Sie die korrekten Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung angeben.

Weitere Informationen gibt es bei eRecht24.de oder beim webskipper.