In vier Monaten, also im Mai 2018, tritt die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft mit zum Teil sehr weitreichenden Änderungen. Daher ist dies ein Pflichtthema für jeden Unternehmer und Webseitenbetreiber.
Die Anpassungen sind so neu und umfangreich, dass selbst die Juristen noch nicht alle Antworten parat haben. Grundsatzurteile sind verständlicherweise noch nicht vorhanden.
Als Premiummitglied von eRecht24 informieren wir uns zu diesem Thema und bieten unseren Kunden Unterstützung bei der Anpassung der Datenschutzerklärung an. Konkrete Empfehlungen hierzu werden ab 1.3.2018 erwartet, über die wir unsere Kunden gerne informieren werden.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick: Was ändert sich im Mai 2018!
Oder nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.